BöB und IVöB · seit 2021 harmonisiert
Bei öffentlichen Aufträgen haften Sie für Ihre Subunternehmer mit.
Das revidierte Beschaffungsrecht verlangt von Anbietern die Einhaltung von Arbeitsschutz, Arbeitsbedingungen, Lohngleichheit und Umweltrecht – und die Sicherstellung, dass auch beigezogene Dritte sie einhalten.
Seit der Totalrevision sind Bundesrecht und interkantonales Recht weitgehend harmonisiert. Der Zuschlag geht nicht mehr allein an das günstigste, sondern an das vorteilhafteste Angebot; Qualität, Nachhaltigkeit und Verlässlichkeit sind zulässige Zuschlagskriterien.
Für die Lieferkette entscheidend ist die Verpflichtung, die Einhaltung der Vorgaben auch bei Subunternehmern sicherzustellen. Verstösse können zum Ausschluss vom Verfahren, zum Widerruf des Zuschlags oder zur Sanktion führen – unabhängig davon, ob Sie davon wussten.
Wer betroffen ist
- Unternehmen, die sich an Ausschreibungen von Bund, Kantonen und Gemeinden beteiligen.
- Generalunternehmer und Planer, die Leistungen an Dritte weitergeben.
- Anbieter mit Leistungserbringung im Ausland, für die zusätzliche Vorgaben gelten.
- Subunternehmer selbst, deren Angaben in das Angebot des Hauptanbieters einfliessen.
Was verlangt wird
- Arbeitsbedingungen
- Einhaltung der am Leistungsort geltenden Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitsbedingungen.
- Lohngleichheit
- Gleichbehandlung von Frau und Mann beim Lohn, auf Verlangen nachzuweisen.
- Subunternehmer
- Sicherstellen, dass beigezogene Dritte dieselben Vorgaben einhalten.
- Ausland
- Bei Leistungserbringung im Ausland gelten zusätzlich internationale Kernübereinkommen.
- Nachweis
- Bestätigungen und Belege auf Verlangen der Vergabestelle vorlegen.
Wie SCRM das abbildet
Subunternehmer je Projekt
Wer war in welchem Auftrag beteiligt – die Frage bei jeder Nachkontrolle.
Bestätigungen mit Gültigkeit
Selbstdeklarationen und Nachweise mit Ablauf und Wiedervorlage.
Leistungsort als Feld
Wo wird erbracht – davon hängen die anwendbaren Vorgaben ab.
Ausschreibungsunterlagen
Angaben aus dem Bestand statt aus der Erinnerung, bei jeder Eingabe.
Häufige Fragen
Betrifft das auch kleine Aufträge?
Die Verfahrensart hängt vom Auftragswert ab, die inhaltlichen Anforderungen an Arbeitsbedingungen und Subunternehmer gelten aber unabhängig davon.
Was passiert bei einem Verstoss eines Subunternehmers?
Die Folgen treffen zunächst Sie als Anbieter – von der Ausschlussmöglichkeit bis zur Sanktion. Deshalb gehört die Prüfung vor die Beauftragung.
Wie weist man Lohngleichheit nach?
Üblich sind Selbstdeklaration und, auf Verlangen, eine Analyse mit anerkanntem Instrument. Die Vergabestelle kann Kontrollen durchführen lassen.
Stand: Juli 2026. Massgeblich sind BöB, VöB und die kantonalen Erlasse. Keine Rechtsberatung.