OR Art. 964j–964l · VSoTr · NUFG in Vernehmlassung
Die Schweiz hat ihre eigene Lieferkettenregulierung. Sie ist nur leiser.
Seit dem Geschäftsjahr 2023 gelten Sorgfalts- und Berichtspflichten zu Konfliktmineralien und Kinderarbeit. Für viele KMU greift eine Ausnahme – aber erst, nachdem sie geprüft und dokumentiert wurde.
Der indirekte Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative hat mit den Artikeln 964j bis 964l des Obligationenrechts und der Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz konkrete Pflichten eingeführt: Lieferkettenpolitik, Rückverfolgbarkeit, Risikomanagementplan und Bericht. Bei Mineralien und Metallen kommt eine externe Prüfung hinzu.
Der zweite Teil der Geschichte läuft gerade: Nach der Einreichung der Konzernverantwortungsinitiative 2.0 im Mai 2025 hat der Bundesrat im April 2026 die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung eröffnet. Wie streng die Schweiz am Ende reguliert, ist offen. Dass das Thema zurückkommt, ist es nicht.
Wer betroffen ist
- Unternehmen, die Mineralien oder Metalle mit Zinn, Tantal, Wolfram oder Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten einführen oder verarbeiten – oberhalb der Mengenschwellen des Anhangs der Verordnung.
- Unternehmen mit begründetem Verdacht auf Kinderarbeit in Produkten oder Dienstleistungen.
- KMU können von der Kinderarbeitsprüfung ausgenommen sein – die Voraussetzungen dafür müssen sie jedoch selbst beurteilen und belegen.
Was verlangt wird
- Lieferkettenpolitik
- Schriftlich festhalten, welche Standards für die eigene Lieferkette gelten.
- Rückverfolgbarkeit
- Ein System, das die Herkunft entlang der Kette dokumentiert.
- Risikomanagementplan
- Risiken identifizieren, bewerten und Massnahmen daraus ableiten.
- Jährliche Risikobewertung
- Bei Kinderarbeit anhand anerkannter Indizes, sofern keine Ausnahme greift.
- Bericht
- Jährliche Berichterstattung; bei Mineralien und Metallen zusätzlich unabhängig geprüft.
Wie SCRM das abbildet
Herkunft und Warengruppen
Lieferanten mit Land, Warengruppe und Vorlieferant – die Grundlage jeder Rückverfolgbarkeit.
Begründete Ausnahme
Auch das Ergebnis „nicht betroffen" ist ein Nachweis. Prüfung, Datum und Begründung bleiben nachvollziehbar hinterlegt.
Risikobewertung mit Historie
Jährliche Bewertungen versioniert – Sie können zeigen, was Sie wann wussten.
Berichtsgrundlage
Auswertungen, aus denen sich der Bericht speist, statt einer Suche im Mailarchiv.
Häufige Fragen
Wir sind ein KMU – gilt das für uns?
Möglicherweise nicht. Die Verordnung sieht Ausnahmen für kleinere Unternehmen und für geringe Importmengen vor. Die Ausnahme greift aber nicht automatisch: Sie müssen prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und das Ergebnis dokumentieren können.
Was ändert sich mit dem NUFG?
Das ist offen. Die Vorlage befindet sich in der Vernehmlassung, und der Bundesrat orientiert sich am internationalen Umfeld. Wahrscheinlich ist eine Regelung, die an bestehende Pflichten anknüpft und KMU entlastet.
Sollen wir warten, bis die Rechtslage klar ist?
Der Datenbedarf ist in allen Varianten derselbe: Wer liefert, aus welchem Land, welche Warengruppe, welche Nachweise. Diese Basis ist unabhängig vom Gesetzestext nützlich – Kunden fragen sie ohnehin ab.
Stand: Juli 2026. Das NUFG befindet sich im Gesetzgebungsverfahren. Keine Rechtsberatung.