Kernthema · Sorgfaltspflicht und Nachweis
Sorgfaltspflicht heisst nicht, dass nichts passieren darf. Sondern dass Sie hingesehen haben.
Kein Gesetz verlangt eine fehlerfreie Lieferkette. Verlangt wird ein angemessenes, dokumentiertes Bemühen: Risiken kennen, priorisieren, handeln, belegen.
Die Lieferketten-Sorgfaltspflicht stammt aus den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und ist inzwischen in mehreren Rechtsordnungen verankert. Der Aufbau ist überall ähnlich: Grundsatzerklärung, Risikoanalyse, Präventions- und Abhilfemassnahmen, Beschwerdeweg, Dokumentation.
Für Schweizer KMU ist der Auslöser fast nie das eigene Gesetz, sondern der Kunde. Grosse Abnehmer müssen ihre Kette analysieren und können das nur, wenn ihre Lieferanten Auskunft geben. Der Fragebogen kommt also – die Frage ist bloss, ob Sie ihn aus dem Bestand beantworten oder jedes Mal neu recherchieren.
Wo die Pflicht herkommt
- Schweizer Recht: Sorgfaltspflichten zu Konfliktmineralien und Kinderarbeit, ergänzt durch das geplante NUFG.
- EU-Recht: die Lieferkettenrichtlinie CSDDD, seit Omnibus I nur noch für sehr grosse Unternehmen unmittelbar.
- Deutsches Recht: das LkSG, dessen Berichtspflicht entfallen ist, während die Sorgfaltspflichten bestehen.
- Verträge: Kodizes und Selbstauskünfte, mit denen verpflichtete Kunden ihre Pflichten weitergeben.
Die fünf Schritte
- Grundsätze
- Schriftlich festlegen, welche Standards in Ihrer Lieferkette gelten.
- Risikoanalyse
- Nach Land, Branche und Warengruppe, regelmässig und bei besonderem Anlass.
- Prävention
- Vertragliche Zusicherungen, Schulungen, Auswahlkriterien, risikobasierte Kontrollen.
- Abhilfe
- Bei Feststellungen ein Konzept mit Massnahme, Frist und Wirkungskontrolle.
- Dokumentation
- Lückenlos und aufbewahrt – in Deutschland gelten sieben Jahre.
Wie SCRM das abbildet
Länder- und Warengruppenprofil
Die Grunddaten, aus denen jede Risikoanalyse gespeist wird.
Fragebogenversand
Selbstauskünfte digital anfordern, Antworten am Lieferanten speichern, offene Fälle sehen.
Massnahmenverfolgung
Abhilfe mit Verantwortlichem, Frist und Abschluss statt in einer Sitzungsnotiz.
Nachweisbare Wiederholung
Jährliche Bewertungen versioniert – der Verlauf zeigt, was wann bekannt war.
Häufige Fragen
Wir haben 200 Lieferanten. Müssen wir alle analysieren?
Die Analyse beginnt beim ganzen Bestand, die Tiefe wird danach abgestuft. Angemessen heisst risikobasiert: Ein Schweizer Bürolieferant und ein Rohstoffzulieferer aus einem Hochrisikogebiet brauchen nicht dieselbe Prüftiefe – die Abstufung müssen Sie aber begründen können.
Wie weit muss man in die Kette hinein?
In der Regel bis zur ersten Stufe, tiefer bei begründeten Anhaltspunkten. Eine lückenlose Kette bis zum Rohstoff verlangt keine der geltenden Regelungen.
Lohnt sich das, wenn wir nicht verpflichtet sind?
Die Frage stellt sich meist nicht lange. Sobald ein Grosskunde die Selbstauskunft verlangt, wird daraus eine Vertriebsfrage – und die Antwortgeschwindigkeit entscheidet mit über den Auftrag.
Stand: Juli 2026. Keine Rechtsberatung.