Verordnung (EU) 2024/1781 · Delegierte Rechtsakte je Produktgruppe
Der Produktpass ist ein Datenproblem, kein Etikettenproblem.
Ein QR-Code ist schnell gedruckt. Die Angaben dahinter – Materialzusammensetzung, Herkunft, Reparierbarkeit – stammen aus einer Kette, die die meisten Unternehmen nicht vollständig kennen.
Die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte löst die alte Ökodesign-Richtlinie ab und weitet den Anwendungsbereich weit über energieverbrauchsrelevante Produkte hinaus aus. Für jede Produktgruppe werden die Anforderungen in eigenen delegierten Rechtsakten festgelegt, zeitlich gestaffelt.
Kern für die Lieferkette ist der digitale Produktpass: ein maschinenlesbarer Datensatz, der ein Produkt über seinen Lebensweg begleitet. Die Inhalte reichen von der Materialzusammensetzung über besorgniserregende Stoffe bis zu Angaben für Reparatur und Recycling. Kein Hersteller kann diese Angaben allein erzeugen – sie entstehen bei den Zulieferern.
Woher die Daten kommen müssen
- Materialzusammensetzung, aufgeschlüsselt bis auf Komponentenebene.
- Anteile rezyklierter Materialien, belegt statt geschätzt.
- Besorgniserregende Stoffe und deren Position im Produkt.
- Angaben zu Demontage, Ersatzteilen und Reparaturfähigkeit.
- Herkunft und Fertigungsstandorte der wesentlichen Vorprodukte.
Was auf Unternehmen zukommt
- Produktgruppen
- Verfolgen, wann die eigene Produktgruppe an der Reihe ist – die Rechtsakte kommen gestaffelt.
- Datenmodell
- Festlegen, welche Angaben je Bauteil erhoben werden müssen.
- Zulieferpflichten
- Datenlieferung vertraglich verankern, samt Aktualisierung bei Änderungen.
- Datenqualität
- Herkunft jeder Angabe mitführen: gemessen, berechnet oder geschätzt.
- Aktualität
- Der Pass begleitet das Produkt – veraltete Angaben bleiben sichtbar.
Wie SCRM das abbildet
Lieferant je Bauteil
Die Verbindung zwischen Komponente und Quelle, ohne die kein Pass befüllbar ist.
Datenanfragen mit Frist
Angaben strukturiert anfordern statt in Mailanhängen sammeln.
Herkunft der Angabe
Gemessen, berechnet oder geschätzt – der Unterschied entscheidet bei Nachfragen.
Änderungen verfolgen
Ein Materialwechsel beim Zulieferer wird zum Ereignis, nicht zur Überraschung.
Häufige Fragen
Ab wann müssen wir liefern?
Das hängt von der Produktgruppe ab. Die Anforderungen werden in delegierten Rechtsakten festgelegt, die nach und nach erscheinen. Wer früh weiss, welche Daten fehlen, hat den Vorteil.
Betrifft das Schweizer Hersteller?
Sobald Produkte auf dem EU-Markt bereitgestellt werden, ja – der Marktzugang entscheidet, nicht der Firmensitz.
Können wir Angaben schätzen?
Teilweise, aber die Methode muss offengelegt werden. Primärdaten aus der Kette sind belastbarer und werden zunehmend erwartet.
Stand: Juli 2026. Die Anforderungen je Produktgruppe stehen teils noch aus. Keine Rechtsberatung.