Embargorecht · Listen · Wirtschaftlich Berechtigte
Ein Sanktionsverstoss fragt nicht danach, ob Sie es wussten.
Sanktionsrecht kennt kaum Ausreden. Wer an eine gelistete Person liefert, verstösst – unabhängig davon, ob der Name in der Bestellung auftauchte oder erst zwei Ebenen dahinter.
Die Schweiz übernimmt Sanktionen gestützt auf das Embargogesetz, häufig im Gleichschritt mit der EU. Wer international tätig ist, muss zusätzlich mit EU-Listen und US-Programmen rechnen, die auch ohne US-Bezug wirken können.
Für ein KMU ist die Aufgabe unangenehm, weil sie nie fertig ist: Listen ändern sich laufend, Eigentümerstrukturen ebenfalls. Eine einmalige Prüfung bei Vertragsschluss ist deshalb ein Anfang, aber kein Verfahren.
Wo Treffer entstehen
- Nicht beim Firmennamen, sondern bei den wirtschaftlich Berechtigten dahinter.
- Bei Konzernmüttern in Drittstaaten, die selbst gelistet sind.
- Bei Umfirmierungen, die eine bekannte Struktur unkenntlich machen.
- Bei Zwischenhändlern in Nachbarländern sanktionierter Staaten.
- Bei Produkten mit möglichem doppeltem Verwendungszweck, unabhängig vom Kunden.
Ein verhältnismässiges Verfahren
- Umfang festlegen
- Welche Geschäftspartner werden geprüft, gegen welche Listen, in welchem Rhythmus.
- Bei Aufnahme prüfen
- Vor der ersten Bestellung, mit dokumentiertem Ergebnis.
- Wiederholen
- Regelmässig und bei Anlass – Eigentümerwechsel, neue Listung, neues Land.
- Treffer behandeln
- Verfahren für Verdachtsfälle: prüfen, dokumentieren, entscheiden, gegebenenfalls melden.
- Nachweis führen
- Wann gegen welche Liste geprüft wurde – ohne diesen Nachweis zählt die Prüfung nicht.
Wie SCRM das abbildet
Prüfdatum am Datensatz
Jede Prüfung mit Zeitpunkt, geprüfter Liste und Ergebnis.
Eigentümerstruktur
Mutter und wirtschaftlich Berechtigte als Beziehung, damit die Prüfung dort ansetzt.
Wiedervorlage
Feste Zyklen je Risikoklasse, statt einmalig bei Vertragsschluss.
Anlassprüfung
Änderungen an Struktur oder Land lösen eine neue Prüfung aus.
Häufige Fragen
Reicht eine Prüfung des Firmennamens?
Selten. Massgeblich sind auch Beteiligungen und wirtschaftlich Berechtigte. Ein Unternehmen kann unter Kontrolle einer gelisteten Person stehen, ohne selbst gelistet zu sein.
Wie oft muss geprüft werden?
Es gibt kein festes Intervall. Üblich ist eine Prüfung bei Aufnahme, danach risikobasiert – und immer bei Anlass.
Was tun bei einem möglichen Treffer?
Nicht liefern, bevor die Sache geklärt ist, den Vorgang dokumentieren und bei Bedarf fachlichen Rat einholen. Die Dokumentation der Abklärung ist genauso wichtig wie das Ergebnis.
Stand: Juli 2026. Sanktionsrecht ändert sich kurzfristig. Keine Rechtsberatung.