Verordnung (EU) 2023/956 · definitive Phase seit 1. Januar 2026
CBAM verlangt eine Zahl, die nur Ihr Lieferant kennt.
Wie viel CO₂ in einer Tonne Stahl steckt, weiss weder der Zoll noch der Importeur. Es weiss die Anlage, die sie hergestellt hat. Genau diese Angabe muss durch die ganze Kette wandern – belegbar.
Der Carbon Border Adjustment Mechanism gilt für die Einfuhr von Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemitteln, Wasserstoff und Strom in die EU. Seit dem 1. Januar 2026 läuft die definitive Phase: Importeure oberhalb der Schwelle brauchen den Status als zugelassener CBAM-Anmelder, melden die eingebetteten Emissionen und decken sie mit Zertifikaten ab.
Die Vereinfachungen aus dem Omnibus-Paket haben die Zahl der betroffenen Importeure stark reduziert – wer weniger als 50 Tonnen CBAM-Waren pro Jahr einführt, ist vollständig befreit. Für Zulieferer ändert das wenig: Wer die Schwelle überschreitet, braucht Herstellerangaben, und die kommen aus der Lieferkette.
Wer betroffen ist
- Importeure in die EU oberhalb von 50 Tonnen CBAM-Waren pro Kalenderjahr; für Strom und Wasserstoff gilt die Schwelle nicht.
- Schweizer und liechtensteinische Hersteller, die Stahl-, Aluminium- oder Zementprodukte in die EU liefern – über die Datenanfrage ihres Kunden.
- Händler und Weiterverarbeiter, deren Vorlieferanten ausserhalb der EU produzieren.
- Faktisch alle Beschaffungsstellen: Grosse Importeure geben die CO₂-Kosten weiter, was Preisvergleiche verändert.
Was zu leisten ist
- Betroffenheit
- Jährliche Importmenge je CN-Code prüfen. Die Schwelle gilt kumuliert pro Importeur, nicht pro Sendung.
- Zulassung
- Status als zugelassener CBAM-Anmelder beantragen, bevor eingeführt wird.
- Emissionsdaten
- Tatsächliche eingebettete Emissionen je Ware und Anlage erheben – Standardwerte sind nur eingeschränkt nutzbar.
- Lieferantenerklärungen
- Angaben des Herstellers dokumentiert einholen, mit Bezug auf Anlage und Zeitraum.
- Erklärung und Zertifikate
- Jahreserklärung für die Einfuhren 2026 im Folgejahr, Zertifikatserwerb ab Februar 2027.
Wie SCRM das abbildet
Lieferant, Werk, Warengruppe
Emissionsdaten hängen an der produzierenden Anlage, nicht an der Handelsfirma – SCRM bildet beides getrennt ab.
Datenanfragen mit Frist
Erklärungen digital anfordern, offene Rückmeldungen sichtbar machen.
Gültigkeit je Zeitraum
Emissionswerte altern. Jede Angabe trägt Zeitraum und Quelle.
Nachweis für die Prüfung
Wer wann was gemeldet hat, bleibt nachvollziehbar – die Erklärung ist prüfungsrelevant.
Häufige Fragen
Wir sind Schweizer Hersteller. Betrifft uns CBAM?
Nicht als Verpflichtete – die Pflicht trifft den EU-Importeur. Sehr wohl aber als Datenquelle: Ihr EU-Kunde kann seine Erklärung ohne Ihre Anlagendaten nicht abgeben. Wer schnell und belastbar liefert, bleibt im Rennen.
Reichen Standardwerte?
Sie sind als Rückfalloption gedacht und in der Regel ungünstiger als reale Werte. Wer tatsächliche Emissionen belegen kann, zahlt meist weniger.
Was passiert bei Überschreiten der 50 Tonnen?
Die Pflicht greift für das gesamte Kalenderjahr, nicht erst ab der überschreitenden Sendung. Deshalb sollte die Menge laufend beobachtet werden, nicht erst im Dezember.
Stand: Juli 2026, nach den Änderungen des Omnibus-Pakets. Keine Rechtsberatung.