Richtlinie (EU) 2022/2464, geändert durch (EU) 2026/470
Berichtspflichtig sind wenige. Abgefragt werden viele.
Nach der Omnibus-Revision berichten nur noch Unternehmen über 1 000 Beschäftigten und 450 Millionen Euro Umsatz. Deren Berichte handeln aber von der gesamten Wertschöpfungskette – also von Ihnen.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive verpflichtet grosse Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach europäischen Standards. Anders als frühere Regelungen enden diese nicht am Werktor: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen sind auch für vor- und nachgelagerte Stufen darzustellen, von den Emissionen bis zu Arbeitsbedingungen bei Zulieferern.
Die Omnibus-Revision hat den Kreis der Berichtspflichtigen deutlich verkleinert und zugleich einen Schutz für die Kette eingezogen: Von kleineren Lieferanten dürfen nicht beliebig Daten eingefordert werden. Die Nachfrage verschwindet damit nicht, sie wird nur begrenzt – und beantwortet wird sie trotzdem am besten aus einem gepflegten Bestand.
Wer betroffen ist
- EU-Unternehmen über 1 000 Beschäftigten und über 450 Mio. EUR Umsatz.
- Schweizer Konzerne mit entsprechenden EU-Tochtergesellschaften.
- Zulieferer jeder Grösse, sobald ein berichtspflichtiger Kunde Daten anfragt.
- Unternehmen, die freiwillig berichten, etwa auf Wunsch von Banken oder Versicherern.
Was aus der Kette gebraucht wird
- Emissionen
- Vorgelagerte Emissionen je Lieferant und Warengruppe, möglichst mit Primärdaten statt Durchschnittswerten.
- Arbeitsbedingungen
- Angaben zu Beschäftigten in der Wertschöpfungskette, insbesondere in Risikoregionen.
- Sorgfaltsprozesse
- Wie Risiken in der Kette erkannt, priorisiert und behandelt werden.
- Vorfälle
- Feststellungen, Beschwerden und deren Behandlung.
- Datenqualität
- Herkunft und Erhebungsmethode jeder Angabe, weil der Bericht geprüft wird.
Wie SCRM das abbildet
Ein Bestand, viele Fragebögen
Kundenanfragen unterscheiden sich im Format, nicht im Inhalt. Aus demselben Datensatz beantwortbar.
Datenherkunft mitgeführt
Primärdaten, Schätzung oder Durchschnittswert – der Unterschied entscheidet bei der Prüfung.
Anfragen als Vorgänge
Wer will was bis wann, mit Verantwortlichem statt im Mailverlauf.
Historie
Vorjahresangaben bleiben abrufbar, was Vergleiche und Rückfragen erleichtert.
Häufige Fragen
Wir sind nicht berichtspflichtig. Warum betrifft uns das?
Weil Ihr Kunde berichtspflichtig ist und seine Zahlen nicht ohne Ihre Angaben zustande kommen. Der Fragebogen ist heute ein normaler Bestandteil von Ausschreibungen.
Dürfen Kunden beliebig viele Daten verlangen?
Nein. Die Revision begrenzt, was von kleineren Lieferanten eingefordert werden darf. Wer die üblichen Angaben strukturiert vorhält, ist damit auf der sicheren Seite.
Lohnt sich der Aufwand für ein KMU?
Der Aufwand entsteht ohnehin – die Frage ist nur, ob einmal strukturiert oder bei jeder Anfrage neu. Ab der dritten Anfrage im Jahr rechnet sich die Struktur.
Stand: Juli 2026, nach Richtlinie (EU) 2026/470. Keine Rechtsberatung.