SCRM Lieferanten-Compliance & Risikomanagement

Zur Startseite

LkSG · Deutschland · Rechtslage im Umbau

Das Lieferkettengesetz wurde entschlackt. Die Fragen Ihres deutschen Kunden bleiben.

Die Berichtspflicht gegenüber dem BAFA ist gefallen, die Kernpflichten zu Risikoanalyse, Prävention und Dokumentation nicht. Wer nach Deutschland liefert, wird weiterhin abgefragt – nur ohne den Umweg über den Behördenbericht.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gilt seit 2023 für grosse deutsche Unternehmen. 2025 hat die Bundesregierung die Berichtsprüfung gestoppt und eine Novelle auf den Weg gebracht, welche die Berichtspflicht streicht. Mittelfristig wird das LkSG durch die deutsche Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie ersetzt, die bis Ende Juli 2028 in nationales Recht zu giessen ist.

Entscheidend für Schweizer Unternehmen ist ein Punkt, der von der Entschlackung unberührt bleibt: Verpflichtete Unternehmen müssen ihre Risiken kennen, und sie kennen sie nur, wenn ihre Lieferanten Auskunft geben. Der Fragebogen kommt also weiter – er heisst nur nicht mehr Berichtspflicht, sondern Lieferantenselbstauskunft.

Wer betroffen ist

  • Deutsche Unternehmen ab 1 000 Mitarbeitenden im Inland – unmittelbar verpflichtet.
  • Schweizer Zulieferer dieser Unternehmen – über Verträge, Kodizes und Selbstauskünfte.
  • Unternehmen mit deutschen Konzerngesellschaften, deren Beschäftigte mitzählen können.

Die Pflichten, die bestehen bleiben

§ 4
Angemessenes Risikomanagement mit klarer interner Zuständigkeit.
§ 5
Regelmässige und anlassbezogene Risikoanalyse im eigenen Geschäftsbereich und bei unmittelbaren Zulieferern.
§ 6
Präventionsmassnahmen, insbesondere vertragliche Zusicherungen, Schulungen und risikobasierte Kontrollen.
§ 7
Abhilfemassnahmen bei festgestellten Verletzungen, mit Konzept und Zeitplan.
§ 8
Beschwerdeverfahren, das auch Personen ausserhalb des Unternehmens offensteht.
§ 10
Fortlaufende interne Dokumentation mit siebenjähriger Aufbewahrung.

Wie SCRM das abbildet

Lieferantenselbstauskünfte

Fragebögen digital versenden, Antworten am Lieferanten speichern, Lücken sichtbar machen.

Risikoanalyse mit Begründung

Bewertungen nach Land, Branche und Warengruppe – nachvollziehbar, wiederholbar, versioniert.

Vertragliche Zusicherungen

Kodizes und Bestätigungen mit Gültigkeit und Erinnerung, statt in einem Ordnerlaufwerk.

Massnahmen und Fristen

Abhilfe dokumentiert mit Verantwortlichem und Termin, Verlauf jederzeit belegbar.

Häufige Fragen

Ist das Lieferkettengesetz abgeschafft?

Nein. Die Berichtspflicht gegenüber der Behörde ist entfallen und die Aufsicht agiert zurückhaltender. Die materiellen Sorgfaltspflichten und die interne Dokumentationspflicht bestehen fort, bis die Nachfolgeregelung greift.

Wir sind ein Schweizer KMU. Betrifft uns das?

Nicht als Verpflichteter. Sehr wohl aber als Lieferant: Ihr deutscher Kunde muss seine Zulieferer analysieren und wird Ihnen Fragebögen, Kodizes und Nachweispflichten weitergeben.

Lohnt sich der Aufwand, wenn sich das Recht ohnehin ändert?

Die Rechtsgrundlage ändert sich, die Datenbasis nicht. Wer Lieferanten, Länder, Warengruppen und Nachweise strukturiert vorhält, beantwortet jede Nachfolgeregelung schneller als mit einem neuen Excel-Blatt.

Stand: Juli 2026. Die Rechtslage befindet sich im Umbau; Angaben vor Verwendung prüfen. Keine Rechtsberatung.

Kontakt

Beratungsgespräch anfordern

Kurz ausfüllen, wir melden uns innerhalb eines Arbeitstages – mit einer ehrlichen Einschätzung, ob SCRM zu Ihrer Situation passt.

  • Auf Wunsch ein kostenloser Demo-Zugang für sieben Tage
  • Antwort innerhalb eines Arbeitstages
  • Kein Newsletter, keine Weitergabe an Dritte
  • Ehrliche Einschätzung, auch wenn wir nicht passen
Grundlage für die Lieferkettenüberwachung *

Mehrfachauswahl möglich

Wie erreichen wir Sie? *

Eine der beiden Angaben genügt.

Ohne führende Null, z. B. 79 123 45 67

* Pflichtfeld